Allgemeine Geschäftsbedingungen Elitär-Werbung

Inhaber Roman Ottinger - Stand: Juli 2018

 

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge,

Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fa. Elitär-Werbung - Inhaber

Roman Ottinger und Ihnen.

(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr

vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.

(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der

Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen

Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen

Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren

Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.

(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website

abrufen und ausdrucken.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung unserer Produkte im Katalog, Online-Shop/im Internet (unter

http://www.elitaer-werbung.de) und Korrekturabzug stellt kein rechtlich bindendes

Angebot dar, sondern eine unverbindliche Darstellung, die zur Abgabe eines Angebots

auffordert. Die mittels E-Mail (info@)elitaer-werbung.de, mittels Telefon (+49 (0)

8461/ 1807) oder Fax (+49 (0) 8461/ 7507) gegenüber elitaer-werbung.de erteilten

Bestellungen des Kunden sind dessen Angebote, an die der Kunde grundsätzlich für

die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie

verbindlich, dass sie die Ware erwerben möchte (Vertragsangebot).

(2) Unmittelbar nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns zunächst eine

Eingangsbestätigung per Fax. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme

Ihres Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht

zustande.

(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Auftrags

erklären.

(4) Bei Erteilung von Entwicklungsaufträgen ist vor Annahme der Arbeiten durch uns

unter Mitwirkung des Vertragspartners ein Pflichtenheft (Korrekturabzug)

aufzustellen, in dem die zu erbringenden Leistungen beschrieben sind. Sollten sich

nach Aufstellung Änderungen ergeben, können sich Gesamtpreise und Termine

ändern.

 

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung Ihnen überlassenen Unterlagen, wie z.

B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums - und Urheberrechte vor.

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen

Ihnen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir Ihr Angebot nicht

innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich

zurückzusenden.

 

§ 4 Vergütung

(1) Die Vergütung ist im Angebot (Korrekturabzug) beziffert.

(2) Verändert sich der Arbeitsaufwand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu

vertreten hat, verhandeln die Vertragspartner über eine Vertragsanpassung,

insbesondere über eine Neufestsetzung des Festpreisbetrages.

(3) Die Fälligkeit der Vergütung und Abschläge darauf sind ebenfalls im Angebot

festgelegt.

(4) Die Schlussrechnung stellt der Auftraggeber unmittelbar nach der Abnahme. Auf den

Gesamtbetrag bringt er die erbrachten Abschlags- (§ 632 a BGB) und

Vorauszahlungen in Abzug. Der in Rechnung gestellte Betrag wird mit

Rechnungserhalt fällig.

(5) Kosten für Vor-Ort-Termine, Beratung, Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe,

Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und

Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt

wurde.

 

§ 5 Preise

(1) Sämtliche Preise, die von uns innerhalb des Katalogs oder Internet-Angebotes genannt

werden, sind in EUR angegeben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer von

z. Zt. 19%. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen aus dem jeweils gültigen

Katalog oder im Rahmen des Fernabsatzgeschäfts (über www.elitaer-werbung.de)

gültig und gelten bis auf Widerruf. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten

für Werbedrucke. Der Preis beinhaltet den Werbedruck nur, wenn dieses im Angebot

ausdrücklich vermerkt ist.

(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung und

Versicherung trägt der Kunde. Bei Bereitstellung größerer Papier- und

Kunststoffmengen oder anderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür

sofortige Zahlung mit Zugang einer Rechnung beim Kunden zu verlangen.

(3) Angebotspreise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich Fassaden- oder

Dacharbeiten, Fundamente, eventueller Kran- oder Steigerkosten sowie Kosten für

statische Berechnungen. Genehmigungskosten für Baugenehmigungen,

Einfahrtsgenehmigungen, Standgenehmigungen sowie sonstige Kosten von

Amtswegen (wie zum Beispiel Gebühren für notwendige Absperrungen) sind nicht im

Preis enthalten. Da diese Kosten stark variieren und nicht schätzbar sind, werden sie

nach Aufwand verrechnet. Für die Montagearbeiten wird ein tragfähiger Untergrund

sowie ein freier, unbehinderter, befestigter Zugang zum Montageort vorausgesetzt.

Elektroanschlüsse (zum Beispiel Zuleitungen, Sicherungen, Dimmer etc.) sind

bauseits zu stellen.

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen

wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3

Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

 

§ 6 Zahlungsbedingungen; Verzug

(1) Sie könne die Vergütung per Vorauskasse, Nachnahme, Überweisung, Bankeinzug,

Scheck oder in bar leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten

auszuschließen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen erwarten wir die Zahlung per

Vorauszahlung, per Nachnahme oder in bar.

(2) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu

erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung

zulässig.

(3) Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu

erbringen.

(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.

berechnet.

(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in

der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der

Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.

(6) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer

Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von

Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.

(7) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen

Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet..Die

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

§ 7 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht

(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung

rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.

(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf

demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Lieferung; Eigentumsvorbehalt

(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von

unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.

(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf

Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur

Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.

(3) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller

Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums

an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht

zulässig.

(4) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall

treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus

dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind

jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren

Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das

Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.

(5) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an

der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den

anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(6) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit

freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden

Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden

Sicherheiten obliegt uns.

 

§ 9 Abnahmeverzug

(1) Kommen Sie mit der Annahme in Verzug, so können wir die Rechte aus § 326ff BGB

geltend machen.

(2) Nehmen Sie die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach

Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand

infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, so

sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und auf Ihre Gefahr entweder selbst auf

Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.

 

§ 10 Gewährleistung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre

Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden

Modifikationen:

- Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber der druckreifen Vorlage,

bedingt durch die stets unvermeidlichen Unterschiede im verwendeten Material und

dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren berechtigen nicht zu einer

Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für den Fall, dass durch den Einsatz

unterschiedlicher Farbmonitore bei Ihnen und uns subjektiv unterschiedliche

Farbabweichungsempfindungen bei Ihnen im Vergleich zwischen Musterdatei und

gelieferter Ware entstehen. Geringfügige Abweichungen sind solche, die im Farbgrad

um bis zu 10% abweichen.

- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis

zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem

solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen

die Zulieferanten an Sie abtreten. Wir haften, soweit Ansprüche gegen den

Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

- Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss

aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei der Herstellung von

Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig

geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5

% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der

Verarbeitung oder im Druck liegt.

- Sie haben die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse sowie

Andruckmuster zu überprüfen und Beanstandungen uns gegenüber vor einer

Druckreifeerklärung schriftlich anzuzeigen. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der

Druckreiferklärung auf Sie über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in

dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden

sind. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren

Herstellung (s. u. 12.).

- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder

Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

- Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung

verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt

nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder

der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung

die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für

Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob

fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

§ 11 Qualität

(1) Elitaer-werbung.de ist bestrebt hochwertige Produkte zu fertigen. Daher behalten wir

uns vor auch ohne Vorankündigung Herstellungsverfahren zu ändern soweit die

Qualität dadurch nicht gemindert wird. Dieses gilt für alle Produkte in unserem

Sortiment.

(2) Sofern nicht anders vereinbart Größenabweichungen bis zu +/- 2% als akzeptiert.

 

§ 12 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe

Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte

Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und

der Gesundheit von Personen.

(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir

nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die

ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren

Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte

Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss

vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden

muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.

 

§ 13 Korrekturen und Korrekturabzüge

(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind von Ihnen auf Satz- und sonstige Fehler zu

prüfen, mit der Druckreifeerklärung zu versehen und an elitaer-werbung.de zurück zu

senden. elitaer-werbung.de haftet nicht für vom Ihnen übersehene Fehler -

insbesondere nicht für von Ihnen nicht entdeckte Rechtschreibfehler.

(2) Von Ihnen infolge von Unleserlichkeit Ihres Manuskriptes verursachte oder in

Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der

dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

(3) Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist elitaer-werbung.de nicht

verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu überlassen. Für die Gestaltung der

Druckvorlagen übernimmt elitaer-werbung.de keine Haftung.

 

§ 14 Haftung für Druckfehler

Für Druckfehler, die Sie in den von Ihnen freigegebenen Korrekturabzügen übersehen haben,

haften wir nicht.

 

§ 15 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Haftungsfreistellung

(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem

Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder

dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei

elitaer-werbung.de.

(2) Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees,

Siebe, Stanzen und Werkzeuge, bleiben im Eigentum von elitaer-werbung.de. Die

elitaer-werbung.de übersandten Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. verbleiben im

Hause von elitaer-werbung.de, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte

Rücklieferung gewünscht wird.

(3) Der Kunde versichert, Inhaber der von ihm bezeichneten Rechte zu sein und dass sein

Auftrag nicht die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheberrechte,

Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und ähnliche gewerblichen Schutzrechte)

verletzt. elitaer-werbung.de geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden

davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und/oder der Kunde über

das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht hat. elitaer-werbung.de haftet nicht

für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach

Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist.

(4) Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der

Weiternutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er elitaerwerbung.

de hierüber unverzüglich zu informieren.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, die elitaer-werbung.de im Falle der Inanspruchnahme

von allen Ansprüchen Dritter wegen einer eingetretenen Rechtsverletzung - gleich

welcher Art - im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag auf erstes Anfordern

freizustellen.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,

wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.

(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar

unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for

the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).

(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches

Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für

alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.