Allgemeine Geschäftsbedingungen Elitär-Werbung
Inhaber Roman Ottinger - Stand: Juli 2018
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Die nachstehenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Fa. Elitär-Werbung - Inhaber
Roman Ottinger und Ihnen.
(2) Unser Warenangebot richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren
Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website
abrufen und ausdrucken.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Produkte im Katalog, Online-Shop/im Internet (unter
http://www.elitaer-werbung.de) und Korrekturabzug stellt kein rechtlich bindendes
Angebot dar, sondern eine unverbindliche Darstellung, die zur Abgabe eines Angebots
auffordert. Die mittels E-Mail (info@)elitaer-werbung.de, mittels Telefon (+49 (0)
8461/ 1807) oder Fax (+49 (0) 8461/ 7507) gegenüber elitaer-werbung.de erteilten
Bestellungen des Kunden sind dessen Angebote, an die der Kunde grundsätzlich für
die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Mit Ihrer Bestellung erklären Sie
verbindlich, dass sie die Ware erwerben möchte (Vertragsangebot).
(2) Unmittelbar nach Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns zunächst eine
Eingangsbestätigung per Fax. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme
Ihres Angebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht
zustande.
(3) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Auftrags
erklären.
(4) Bei Erteilung von Entwicklungsaufträgen ist vor Annahme der Arbeiten durch uns
unter Mitwirkung des Vertragspartners ein Pflichtenheft (Korrekturabzug)
aufzustellen, in dem die zu erbringenden Leistungen beschrieben sind. Sollten sich
nach Aufstellung Änderungen ergeben, können sich Gesamtpreise und Termine
ändern.
§ 3 Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung Ihnen überlassenen Unterlagen, wie z.
B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums - und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen
Ihnen dazu unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir Ihr Angebot nicht
innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich
zurückzusenden.
§ 4 Vergütung
(1) Die Vergütung ist im Angebot (Korrekturabzug) beziffert.
(2) Verändert sich der Arbeitsaufwand aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu
vertreten hat, verhandeln die Vertragspartner über eine Vertragsanpassung,
insbesondere über eine Neufestsetzung des Festpreisbetrages.
(3) Die Fälligkeit der Vergütung und Abschläge darauf sind ebenfalls im Angebot
festgelegt.
(4) Die Schlussrechnung stellt der Auftraggeber unmittelbar nach der Abnahme. Auf den
Gesamtbetrag bringt er die erbrachten Abschlags- (§ 632 a BGB) und
Vorauszahlungen in Abzug. Der in Rechnung gestellte Betrag wird mit
Rechnungserhalt fällig.
(5) Kosten für Vor-Ort-Termine, Beratung, Datenbearbeitung, Skizzen, Entwürfe,
Probedrucke, Muster, Proofs, Kosten der Filmerstellung und
Kommunikationsaufwand werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt
wurde.
§ 5 Preise
(1) Sämtliche Preise, die von uns innerhalb des Katalogs oder Internet-Angebotes genannt
werden, sind in EUR angegeben und enthalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer von
z. Zt. 19%. Diese Preise sind ausschließlich für Bestellungen aus dem jeweils gültigen
Katalog oder im Rahmen des Fernabsatzgeschäfts (über www.elitaer-werbung.de)
gültig und gelten bis auf Widerruf. Die angegebenen Preise beinhalten keine Kosten
für Werbedrucke. Der Preis beinhaltet den Werbedruck nur, wenn dieses im Angebot
ausdrücklich vermerkt ist.
(2) Die Lieferung erfolgt ab Werk. Die Kosten für Versand, Verpackung und
Versicherung trägt der Kunde. Bei Bereitstellung größerer Papier- und
Kunststoffmengen oder anderer Materialien durch uns sind wir berechtigt, hierfür
sofortige Zahlung mit Zugang einer Rechnung beim Kunden zu verlangen.
(3) Angebotspreise verstehen sich grundsätzlich ausschließlich Fassaden- oder
Dacharbeiten, Fundamente, eventueller Kran- oder Steigerkosten sowie Kosten für
statische Berechnungen. Genehmigungskosten für Baugenehmigungen,
Einfahrtsgenehmigungen, Standgenehmigungen sowie sonstige Kosten von
Amtswegen (wie zum Beispiel Gebühren für notwendige Absperrungen) sind nicht im
Preis enthalten. Da diese Kosten stark variieren und nicht schätzbar sind, werden sie
nach Aufwand verrechnet. Für die Montagearbeiten wird ein tragfähiger Untergrund
sowie ein freier, unbehinderter, befestigter Zugang zum Montageort vorausgesetzt.
Elektroanschlüsse (zum Beispiel Zuleitungen, Sicherungen, Dimmer etc.) sind
bauseits zu stellen.
(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen
wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3
Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
§ 6 Zahlungsbedingungen; Verzug
(1) Sie könne die Vergütung per Vorauskasse, Nachnahme, Überweisung, Bankeinzug,
Scheck oder in bar leisten. Wir behalten uns das Recht vor, einzelne Zahlungsarten
auszuschließen. Bei neuen Geschäftsbeziehungen erwarten wir die Zahlung per
Vorauszahlung, per Nachnahme oder in bar.
(2) Die Zahlung der Vergütung hat ausschließlich auf das von uns genannte Konto zu
erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung
zulässig.
(3) Zahlungen sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu
erbringen.
(4) Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a.
berechnet.
(5) Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in
der Auftragsbestätigung. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der
Auftragsbestätigung auf unser Konto zu überweisen.
(6) Bei Zahlung per Lastschrift haben Sie ggf. jene Kosten zu tragen, die infolge einer
Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund von
Ihnen falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen.
(7) Geraten Sie mit einer Zahlung in Verzug, so sind Sie zur Zahlung der gesetzlichen
Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet..Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 7 Aufrechung/Zurückbehaltungsrecht
(1) Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenforderung
rechtskräftig festgestellt worden ist oder von uns nicht bestritten wird.
(2) Sie können ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit Ihre Gegenforderung auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Lieferung; Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware auf Ihren Wunsch von
unserem Lager an die von Ihnen angegebene Adresse.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht auf
Sie über, sobald wir die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur
Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert haben.
(3) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums
an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht
zulässig.
(4) Sie dürfen die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall
treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus
dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an, Sie sind
jedoch zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Soweit Sie Ihren
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns das
Recht vor, Forderungen selbst einzuziehen.
(5) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an
der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den
anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
(6) Wir verpflichteten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Abnahmeverzug
(1) Kommen Sie mit der Annahme in Verzug, so können wir die Rechte aus § 326ff BGB
geltend machen.
(2) Nehmen Sie die Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach
Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand prompt ab oder ist ein Versand
infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, längere Zeit unmöglich, so
sind wir berechtigt, die Ware für Rechnung und auf Ihre Gefahr entweder selbst auf
Lager zu nehmen oder bei einem Spediteur einzulagern.
§ 10 Gewährleistung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich Ihre
Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen mit folgenden
Modifikationen:
- Geringfügige Abweichungen in der Druckfarbe gegenüber der druckreifen Vorlage,
bedingt durch die stets unvermeidlichen Unterschiede im verwendeten Material und
dem Verarbeitungs- bzw. Herstellungsverfahren berechtigen nicht zu einer
Beanstandung der Lieferung. Dasselbe gilt für den Fall, dass durch den Einsatz
unterschiedlicher Farbmonitore bei Ihnen und uns subjektiv unterschiedliche
Farbabweichungsempfindungen bei Ihnen im Vergleich zwischen Musterdatei und
gelieferter Ware entstehen. Geringfügige Abweichungen sind solche, die im Farbgrad
um bis zu 10% abweichen.
- Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis
zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem
solchen Fall sind wir von unserer Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen
die Zulieferanten an Sie abtreten. Wir haften, soweit Ansprüche gegen den
Zulieferanten durch unser Verschulden nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
- Minder- oder Mehrlieferung bis zu 10 % der Menge der betreffenden Warenart muss
aus technischen Gründen vorbehalten bleiben. Bei der Herstellung von
Kunststoffartikeln sowie ähnlicher Waren ist der Anfall einer verhältnismäßig
geringen Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 5
% der Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig, ob der Mangel in der
Verarbeitung oder im Druck liegt.
- Sie haben die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenzeugnisse sowie
Andruckmuster zu überprüfen und Beanstandungen uns gegenüber vor einer
Druckreifeerklärung schriftlich anzuzeigen. Die Gefahr etwaiger Mängel geht mit der
Druckreiferklärung auf Sie über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in
dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden
sind. Das gleiche gilt für alle Freigabeerklärungen des Kunden zur weiteren
Herstellung (s. u. 12.).
- Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
- Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung
verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Diese Beschränkung gilt
nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung
die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für
Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
§ 11 Qualität
(1) Elitaer-werbung.de ist bestrebt hochwertige Produkte zu fertigen. Daher behalten wir
uns vor auch ohne Vorankündigung Herstellungsverfahren zu ändern soweit die
Qualität dadurch nicht gemindert wird. Dieses gilt für alle Produkte in unserem
Sortiment.
(2) Sofern nicht anders vereinbart Größenabweichungen bis zu +/- 2% als akzeptiert.
§ 12 Haftung
(1) Unbeschränkte Haftung: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Für leichte
Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und
der Gesundheit von Personen.
(2) Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir
nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Die Haftung für leichte
Fahrlässigkeit ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss
vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden
muss. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 13 Korrekturen und Korrekturabzüge
(1) Korrekturabzüge und Andrucke sind von Ihnen auf Satz- und sonstige Fehler zu
prüfen, mit der Druckreifeerklärung zu versehen und an elitaer-werbung.de zurück zu
senden. elitaer-werbung.de haftet nicht für vom Ihnen übersehene Fehler -
insbesondere nicht für von Ihnen nicht entdeckte Rechtschreibfehler.
(2) Von Ihnen infolge von Unleserlichkeit Ihres Manuskriptes verursachte oder in
Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen werden nach der
dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
(3) Bei Druckaufträgen und gelieferten Druckvorlagen ist elitaer-werbung.de nicht
verpflichtet, dem Kunden einen Korrekturabzug zu überlassen. Für die Gestaltung der
Druckvorlagen übernimmt elitaer-werbung.de keine Haftung.
§ 14 Haftung für Druckfehler
Für Druckfehler, die Sie in den von Ihnen freigegebenen Korrekturabzügen übersehen haben,
haften wir nicht.
§ 15 Urheberrechte, Nutzungsrechte, Haftungsfreistellung
(1) Alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jeglichem Verfahren und zu jeglichem
Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen oder
dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung, bei
elitaer-werbung.de.
(2) Produktionsmittel, wie zum Beispiel Filme, Lithographien, Druckplatten, Klischees,
Siebe, Stanzen und Werkzeuge, bleiben im Eigentum von elitaer-werbung.de. Die
elitaer-werbung.de übersandten Vorlagen, Reinzeichnungen, Filme etc. verbleiben im
Hause von elitaer-werbung.de, falls nicht ausdrücklich im Auftrag vermerkte
Rücklieferung gewünscht wird.
(3) Der Kunde versichert, Inhaber der von ihm bezeichneten Rechte zu sein und dass sein
Auftrag nicht die Schutzrechte Dritter (insbesondere Urheberrechte,
Persönlichkeitsrechte, Markenrechte und ähnliche gewerblichen Schutzrechte)
verletzt. elitaer-werbung.de geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden
davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind und/oder der Kunde über
das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht hat. elitaer-werbung.de haftet nicht
für die Verletzung fremder Schutzrechte für einen Liefergegenstand, der nach
Zeichnungen, Entwicklungen oder sonstigen Angaben des Kunden gefertigt ist.
(4) Wird der Kunde wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der
Weiternutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er elitaerwerbung.
de hierüber unverzüglich zu informieren.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die elitaer-werbung.de im Falle der Inanspruchnahme
von allen Ansprüchen Dritter wegen einer eingetretenen Rechtsverletzung - gleich
welcher Art - im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag auf erstes Anfordern
freizustellen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden,
wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(2) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar
unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts for
the International Sale of Goods (CISG, „UN-Kaufrecht“).
(3) Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen uns und Ihnen.